Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden – Sofortfood Deutschland

Einleitung

Sofortfood verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Deutschlands und der Europäischen Union. Diese Richtlinien bieten eine Übersicht darüber, wie Strafverfolgungsbehörden Informationen von Sofortfood anfordern können.


1. Allgemeine Richtlinie

Sofortfood prüft alle Anfragen von Strafverfolgungsbehörden sorgfältig und gibt Informationen nur dann heraus, wenn eine rechtlich gültige Anordnung vorliegt. Wir behalten uns das Recht vor, unklare, zu weit gefasste oder anderweitig unangemessene Anfragen zurückzuweisen oder anzufechten.


2. Arten von verfügbaren Daten

Je nach Art der Anfrage und den geltenden Gesetzen können folgende Daten zur Verfügung gestellt werden:

  • Kontoinformationen (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

  • Bestellverlauf (Zeitpunkt, Datum, Lieferadresse)

  • Kommunikation zwischen Kunde und Lieferpartner

  • Zahlungsinformationen und Transaktionsverläufe

Echtzeitdaten, wie GPS-Standorte von Fahrern, werden nicht bereitgestellt, sofern keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung besteht.


3. Anforderungen an rechtliche Anfragen

Anfragen müssen:

  • Schriftlich erfolgen

  • Von einer autorisierten Behörde unterschrieben sein

  • Den rechtlichen Hintergrund der Anfrage nennen

  • Klar und spezifisch formuliert sein

Alle Anfragen sind an unsere Rechtsabteilung zu richten. Die bevorzugte Übermittlung erfolgt über unser Portal für Strafverfolgungsbehörden.


4. Notfallanfragen

In Fällen unmittelbarer Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit können Behörden eine beschleunigte Bearbeitung beantragen. Notfallanfragen müssen klar als solche gekennzeichnet sein und Kontaktdaten des zuständigen Beamten enthalten.


5. Kontaktinformationen für Behörden

Portal für Strafverfolgungsbehörden:
[Link zum sicheren Behördenportal einfügen]

E-Mail (nur für Rückfragen, keine Anfragen): lawenforcement@sofortfood.de

Postanschrift:

Sofortfood
Rechtsabteilung
Beethovenstraße 26
24943 Flensburg
Deutschland


6. Datenaufbewahrungsanfragen

Strafverfolgungsbehörden können beantragen, dass SofortFood bestimmte Daten für einen festgelegten Zeitraum sichert. Solche Anfragen müssen den Umfang der Daten und eine rechtliche Begründung enthalten.


7. Internationale Anfragen

Anfragen aus dem Ausland werden nur bearbeitet, wenn sie über bestehende Rechtshilfeabkommen (z. B. MLAT) oder andere anerkannte Verfahren übermittelt werden.


8. Transparenz und Benachrichtigung

Sofortfood informiert betroffene Nutzer über Datenanfragen durch Behörden, sofern dies gesetzlich zulässig ist und keine Gefahr für Personen oder die Ermittlung besteht.


Letzte Aktualisierung: Mai 2025
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